Allgemeine Geschäftsbedingungen/Unterrichtsordnung der TonARTe Musikschule GbR, Stand 01.03.2026 (Download als PDF)
1. Aufgabe/Aufbau
TonARTe Musikschule & Coaching ist ein privates Institut zur Förderung der musikalischen Bildung für Menschen jeden Alters. Vermittlung von musikalischen Grundlagen, Heran- bildung des Nachwuchses – bis zur professionellen Fachausbildung – sind die Aufgabe. Die TamTamKids-Kurse dienen im Sinne der musikalischen Früherziehung zur Erlangung einer fundierten Grundausbildung in Bereichen wie z.B. Notenlesen, Rhythmik, Musiktheorie, Gehörbildung. Der Unterricht in den einzelnen Instrumentalfächern, die in die Fachbereiche Streichinstrumente, Zupfinstrumente, Tasteninstrumente, Holz- und Blechblasinstrumente, Schlaginstrumente, sowie Gesang eingeteilt sind, geschieht nach dem individuellen Könnensstand. Es gibt Crashkurse für diejenigen, welche einen Wiedereinstieg in ihr jeweiliges Instrument suchen. Besonders begabte Schüler können in speziell abgestimmten Kursen eine Studiumsvorbereitung absolvieren.
2. Schulbesuch/-jahr
Das Schuljahr hat zwei Semester. Das Sommersemester beginnt am 1. April und endet am 30. September, das Wintersemester beginnt am 1. Oktober und endet am 31. März. Zeitlich begrenzte/bestimmte Kurse wie z.B. Crashkurse oder Workshops sind von diesen Zeitfenstern ungebunden. Ein Einstieg in den Unterricht ist jederzeit möglich und wird je nach vorderseitiger Vereinbarung zuerst für ein halbes Jahr (volle sechs Monate) oder ein ganzes Jahr (volle zwölf Monate) verbindlich. Die Ferien- und Feiertagsordnung der öffentlichen, allgemeinbildenden Schulen Mannheims gelten auch für TonARTe.
3. An- und Abmeldung
Anmeldungen können über das Formular auf unserer Homepage, postalisch oder per E-Mail übermittelt werden. Der Vertrag wird durch Bestätigung der Musikschule rechtswirksam.
Sie sind zu richten an: TonARTe Musikschule & Coaching
Sylvia & Thomas Rolke GbR R4, 5-7
68161 Mannheim
Die vereinbarte Mindestvertragslaufzeit von sechs bzw. zwölf Monaten beginnt mit dem Probemonat. Während der Mindestvertragslaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Davon ausgenommen ist der Probemonat.
Der Unterrichtsvertrag kann während des ersten Monats (Probemonat) ab Vertragsbeginn (Bestätigung der Anmeldung), zum gleichen Tag des Folgemonats (z.B.: Beginn 5.4.26, Stichtag des Probemonatendes 5.5.26), ohne Angabe von Gründen in Textform gekündigt werden. Die Probemonatsregelung gilt nicht für Vertragsänderungen, Folge- und Zweitverträge.
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit von sechs bzw. zwölf Monaten kann der Vertrag von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Maßgebend ist der Zugang der Kündigungserklärung bei der Musikschule. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Die einmalige Anmeldegebühr beträgt 10 Euro. Nach Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung mit den vereinbarten gültigen Kündigungsfristen.
Bei minderjährigen Teilnehmern ist die schriftliche Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters erforderlich.
Mit der Anmeldung gelten die bei Vertragsschluss gültigen AGB und die Preisliste als Vertragsbestandteil.
Der Probemonat ist kostenpflichtig und wird im Falle einer ordentlichen Kündigung als ganzer Monatsbeitrag abgerechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass der Musikschule kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Bei einer berechtigten außerordentlichen Kündigung ist nur der Anteil der Gebühr zu zahlen, der dem Zeitraum bis zum Wirksamwerden der Kündigung entspricht. Danach gelten die oben beschriebenen Kündigungsfristen.
TTKids-Anmeldungen sind von der Probemonatsregelung ausgeschlossen, es gibt hier keinen Probemonat.
Zeitlich begrenzte Kurse oder Workshops (z.B. Gutscheine, Blöcke, Instrumentenkarussell) müssen nicht gekündigt werden. Auch hier gibt es keinen Probemonat und die Kurse enden automatisch.
4. Unterricht und Dauer
Der monatspauschale Unterricht wird – außer in den Ferien und an Feiertagen – wöchentlich erteilt. Eine Unterrichtsstunde dauert je nach Vertragsvereinbarung 30, 45, 60 Minuten oder wie sondervertraglich vereinbart. Der Unterricht ist nicht an einen bestimmten Lehrer gebunden.
Die Musikschule ist berechtigt, im Falle von Krankheit, sonstiger Verhinderung oder Ausscheiden des bisherigen Lehrers aus wichtigem Grund einen Ersatzlehrer mit gleichwertiger Qualität einzusetzen. Die Qualität des Unterrichts muss mindestens den Anforderungen entsprechen, die für den bisherigen Unterricht maßgeblich waren. Die Musikschule informiert den Kunden unverzüglich über den geplanten Lehrerwechsel.
Dem Kunden steht es frei, den vorgeschlagenen Ersatzlehrer aus sachlichen Gründen abzulehnen und die Vermittlung eines anderen Lehrers mit gleichwertiger Qualität zu verlangen.
Nach Absprache kann jederzeit, je nach Alter und Stand des Kindes, innerhalb des Kursangebots der Musikschule TonARTe gewechselt werden. Für die Einrichtung des Wechsels besteht jedoch kein Anspruch auf einen bestimmten Kurs, noch eine Frist zur Wahrung der Wechselmöglichkeit. Bei Unterrichts-/Kurswechsel innerhalb des bestehenden Vertrages, besteht kein Anspruch auf einen erneuten Probemonat. Der Unterricht findet in den von der Einrichtung zur Verfügung gestellten Räumlichkeit statt.
Wird der Präsenzunterricht durch höhere Gewalt oder aufgrund nicht von der Musikschule zu vertretender behördlicher oder gesetzlicher Anordnung (z. B. Pandemie) vorübergehend untersagt oder unmöglich, kann der Unterricht nach vorheriger Ankündigung ersatzweise in digitaler Form zu den vereinbarten Zeiten erfolgen. Das vereinbarte Entgelt ist nur zu zahlen, wenn die Unterrichtsleistung in vergleichbarer Qualität erbracht wird. Anderenfalls hat der/die Schüler*in wahlweise Anspruch auf Minderung des Entgelts oder auf vorübergehende Stilllegung der gegenseitigen Vertragspflichten. Während der Stilllegung entfallen die Leistungs- und Zahlungspflichten beider Parteien.
Mit Fortfall des Hindernisses läuft der Vertrag unverändert weiter. Für bereits gezahlte, aber nicht erbrachte oder geminderte Leistungen erfolgt eine zeitanteilige Rückerstattung, alternativ kann mit Zustimmung des/der Schülerin eine Zeitgutschrift für künftigen Unterricht angeboten werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
Verfügt der/die Schülerin bei Umstellung auf Online-Unterricht nicht über die erforderlichen technischen Voraussetzungen, kann der/die Schülerin für die Dauer des Hindernisses eine Stilllegung der gegenseitigen Vertragspflichten verlangen. Beide Parteien können bei voraussichtlich längerer Stilllegung außerordentlich mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende kündigen. Bereits im Voraus gezahlte Entgelte für den Zeitraum der Stilllegung oder nicht genutzte Unterrichtseinheiten werden zeitanteilig erstattet oder – nach Wahl der Musikschule und mit Zustimmung des/der Schülerin – als Zeitgutschrift angerechnet. Mit Wegfall des Hindernisses wird der Vertrag fortgesetzt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
5. Aufsicht und Haftung
Die Musikschule haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Musikschule, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Für sonstige Schäden haftet die Musikschule – unabhängig vom Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Musikschule nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Eine weitergehende Haftung der Musikschule ist ausgeschlossen.
6. Entgelte
Das monatliche Entgelt ist eine durchschnittliche Rate des Jahresaufwands, die auch in den Schulferien (gemäß Ferienkalenders des Unterrichts stattfindenden Bundeslandes) erhoben wird. Das genaue Entgelt ergibt sich aus der aktuellen Preisliste und gilt für die jeweils vertraglich geregelte Bindungsfrist. Eine Anpassung/Änderung der Preisliste kann nach schriftlicher Bekanntgabe durch die Schulverwaltung erfolgen. Bei Nichtteilnahme am SEPA-Lastschriftsmandat (ausgenommen Sonderkurse und Blockunterricht) wird ein Verwaltungsentgelt von 15 € pro Semester erhoben.
Die Musikschule ist berechtigt, bei Unterschreiten einer festgelegten Mindestteilnehmerzahl Kurse zusammenzulegen oder aufzulösen. In diesem Fall wird dem/der Schülerin wahlweise ein vergleichbarer Kurs angeboten oder ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt.
Die Musikschule ist berechtigt, das Vertragsentgelt in angemessenem Umfang nach billigem Ermessen zu erhöhen oder zu verringern, um gestiegene oder gesunkene Kosten im Zusammenhang mit dem Unterrichtsangebot (z. B. Personal-, Miet-, Energie- oder Ausstattungskosten) auszugleichen. Die Musikschule wird dem/der Schülerin eine Entgeltanpassung mindestens zwei Monate vor deren beabsichtigtem Inkrafttreten mitteilen und diese begründen. Die Entgelterhöhung wird nur wirksam, wenn der/die Schülerin bzw. die Erziehungsberechtigten der Anpassung ausdrücklich zustimmt, beispielsweise durch Unterschrift, eine schriftliche Erklärung oder durch konkludentes Verhalten, das eindeutig auf eine Zustimmung schließen lässt (z. B. erstmalige Zahlung des erhöhten Betrags mit erkennbarer Zweckbindung). Erfolgt keine Zustimmung, besteht der Vertrag unverändert fort; der Musikschule steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zu.
Bei schuldhaftem Zahlungsverzug über mehr als zwei Monatsentgelte oder bei schwerwiegenden, schuldhaften Verstößen gegen vertragliche Pflichten oder die Hausordnung kann die Musikschule nach vorheriger Abmahnung den Unterricht bis zur Behebung des Verstoßes ruhen lassen oder den Vertrag fristlos kündigen. Für ausgefallene Unterrichtszeiten infolge des Ruhenlassens entfällt die Zahlungspflicht für den entsprechenden Zeitraum.
7. Fristen Blockunterricht
Der Blockunterricht ist zeitlich befristet auf 14 Wochen Laufzeit mit Startdatum der ersten Stunde als Unterrichtsbeginn und bindet über den Unterrichtszeitraum hinaus
weder Schüler noch Lehrer. Bei gewünschtem Fortfahren des Unterrichts können weitere Musikschulangebote im Anschluss folgen. Die Unterrichtssitzungen werden i.d. Regel wöchentlich oder nach Absprache/Vereinbarung individueller Termine mit der beteiligten Lehrkraft erteilt. Versäumt ein Schüler eine Stunde, besteht kein Anspruch auf Nachhol- ung bzw. Erstattung. Wenn es der Lehrkraft möglich ist und die Unterrichtsabsage 24 Stunden vor der eigentlichen Unterrichtssitzung bekannt gegeben wurde, kann diese nachge- holt werden. Bei Verhinderung der Lehrkraft werden die ausgefallenen Stunden nachgeholt.
Die einmalige Blockunterrichtsgebühr ist vor Unterrichtsbeginn entweder bar an die Schulverwaltung zu entrichten oder wird von uns zu Vertragsbeginn von Ihrem Konto eingezogen. Füllen Sie dafür bitte das vorderseitige SEPA-Lastschriftsmandat aus.
8. Fehlstunden
Bei einem vom Schüler verursachten Unterrichtsausfall besteht kein Anspruch auf Nachholung, bzw. Erstattung. Wenn es der Lehrkraft möglich ist und die Unterrichtsabsage
24 Stunden vor der eigentlichen Unterrichtssitzung bekannt gegeben wurde, kann diese nachgeholt werden. Bei Verhinderung der Lehrkraft werden die ausgefallenen Stunden nachgeholt.
Krankheitsbedingtes, einmaliges Fehlen der Lehrkraft pro Semester muss nicht nachgeholt werden. Im Falle einer längeren Abwesenheit der Lehrkraft, wird diese vertreten.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Lehrkraft.
9. Zahlungsarten
Die monatlichen Unterrichtsentgelte werden im Voraus, am Monatsanfang oder zur Monatsmitte vom Konto des Vertragspartners eingezogen. Füllen Sie hierfür das nachfolgen- de SEPA-Lastschriftsmandat aus.
Im Falle einer vom Vertragspartner zu vertretenden Rücklastschrift (z.B. wegen fehlender Kontodeckung), trägt er die tatsächlich entstandenen Bank- und Porto-Kosten, höchstens jedoch 15 €. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens ausdrücklich vorbehalten.
10. Daten und Gültigkeit
Mit der Unterschrift werden die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste als Vertragsbestandteil vereinbart.
Mit der Speicherung, Übermittlung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu Verwaltungszwecken der Schule, gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes, bin ich einverstanden. Ich habe jederzeit die Möglichkeit von der Schule Auskunft über diese Daten zu bekommen.
11. Schriftformwahrung
Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags sollen aus Beweisgründen schriftlich erfolgen. Der Vorrang individueller (auch mündlicher) Absprachen bleibt unberührt (§ 305b BGB).
12. Hinweis zum Datenschutz/ DSGVO und zum Streitbeteiligungsverfahren
Alle Angaben sind zur Anmeldung und zur Durchführung des Unterrichts erforderlich und werden ausschließlich dafür verwendet. Unsere ausführlichen Datenschutzbestimmungen finden Sie unter https://tonarte.de/wp-content/uploads/2014/08/Datenschutzbestimmung1.pdf.
Sie können jederzeit Auskunft über die bei uns über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Auskunftsersuchen können Sie formlos – zum Beispiel schriftlich, per E-Mail oder telefonisch – an uns richten.
Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
Im Fall einer nach Vertragsschluss entstehenden, nicht beigelegten Streitigkeit mit einem Verbraucher werden wir nach den gesetzlichen Vorgaben gesondert schriftlich auf eine zuständige Verbraucherschlichtungsstelle sowie unsere (Nicht-)Bereitschaft zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren hinweisen.